Heute möchten wir Sie über den aktuellen Verfahrensstand in den von uns unterstützten „Musterverfahren“ informieren und Ihnen eine weitere Hilfestellung geben. Nach fast zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungstermin für den 20. Dezember 2022 anberaumt, der jedoch einen Tag vorher aufgehoben wurde, nachdem aha plötzlich mitgeteilt hat, mit Blick auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 16.06.2022 sämtliche Kläger/innen in diesen Verfahren klaglos zu stellen.
Sollte also auch Ihr Klageverfahren im Hinblick auf unsere laufenden „Musterverfahren“ ausgesetzt worden sein, kann auch dies jetzt fortgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, den aktuellen Stand in unseren „Musterverfahren“ aufzugreifen, wofür wir Ihnen nachstehend einen entsprechenden Mustertest zur Verfügung stellen, den Sie nur noch um Ihre persönlichen Angaben ergänzen, unterzeichnen und sodann dreifach beim Verwaltungsgericht Hannover per Post (Fax und/oder E-Mail reichen NICHT aus!) einreichen müssen.
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An das Verwaltungsgericht Hannover Leonhardtstr. 15 30175 Hannover Aktenzeichen: ……………………………… In der Verwaltungsrechtssache ………(Name) ./. aha hat der Beklagte nach meiner/unserer Kenntnis in den für den 20.12.2022 terminierten Musterverfahren die Kläger mit Blick auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 16.06.2022, Az.: 9 KN 15/17 – klaglos gestellt. Ich/Wir beziehe/n uns/mich auf dieses Urteil und rege/n an, dass der Beklagte auch in diesem Verfahren den angefochtenen Bescheid im Hinblick auf die festgesetzten Straßenreinigungsgebühren aufhebt und die Übernahme der Kosten des Verfahrens erklärt. Mit freundlichen Grüßen |