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Sieg auf ganzer Linie!
Etwas verspätet, aber mit guten Nachrichten melden wir uns aus der Winterpause zurück:
Nach fast zwei Jahren Dauer – dank immer neuer juristischer Tricksereien von aha – führten unsere „Musterverfahren“ gegen die Straßenreinigungsgebühren, denen sich rund 700 Eigentümerinnen und Eigentümer auf Grund unserer Initiative angeschlossen hatten, zum gewünschten großartigen Erfolg!
Das Unternehmen hat die Gebührenbescheide aufgrund einer drohenden juristischen Schlappe vor Gericht kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung selbst aufgehoben, mit der Folge, dass die Klägerinnen und Kläger ihre bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet bekommen.
Wie geht es nach dieser kompletten Blamage für aha aber jetzt weiter?
Die aktuelle Kalkulationsperiode der Straßenreinigungsgebühren endet 2023. Für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird eine neue Gebührenkalkulation erstellt, auf deren Basis dann Anfang 2024 neue Bescheide ergehen.
Zu hoffen bleibt, dass die Mitglieder in den parlamentarischen der Stadt und der Region Hannover nun hinreichend sensibilisiert sind, bei künftigen Gebührenkalkulationen diese im Vorfeld kritisch zu hinterfragen.
Online-Vermieterbefragung -BEENDET-
Über das wirtschaftliche Verhalten der privaten Kleinvermieter auf dem Mietwohnungsmarkt liegen bislang leider nur äußerst wenige belastbare Daten und Fakten vor. Und dies, obwohl 66 Prozent der Mietwohnungen von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden.
Dabei sind gesicherte Zahlen eine wichtige Grundlage für die ideologiefreie Gestaltung des Wohnens in diesem Land. Um diesem Missstand zu beenden, erhebt Haus & Grund Deutschland seit dem Jahr 2014 bundesweit Daten zum privaten Mietwohnungsmarkt.
Anhand der gewonnenen Ergebnisse ist der Verband dann in der Lage, für die politische Vertretung des privaten Immobilieneigentums bessere Argumente zu entwickeln, um so gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit noch überzeugender für die privaten Eigentümer eintreten zu können.
In diesem Jahr nimmt auch HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover an der Befragung teil, die erstmalig online durchgeführt wird. Vorstand und Geschäftsführung bitten daher die Mitglieder, sich möglichst rege an der Befragung zu beteiligen – denn je mehr Teilnehmer, umso aussagekräftiger sind auch die erhobenen Daten.
Die Umfrage findet vom 1.12. bis zum 31.12.2022 statt. Die Teilnahme ist möglich über:
www.hausundgrund-vermieterbefragung.de/hannoverExklusive Infoveranstaltung zur Fernwärme
Wie auf der gut besuchten Veranstaltung angekündigt finden Sie hier die Fernwärmesatzung der Stadt Hannover als Download.
Außerdem war enercity so freundlich uns die anschauliche Präsentation mit allen wichtigsten Informationen und Eckdaten zur Fernwärme in Hannover zur Verfügung zu stellen.
Downloads:
Ob Ihr Stadteil betroffen ist können Sie ganz einfach auf der interaktiven Karte von Enercity feststellen: zur Interaktiven Karte
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unseren mehrseitigen Artikel in der kommenden WohnArt 12/2022!
Das Musterschreiben an aha!
Frist zur Grundsteuer wird verlängert!
Statt Ende Oktober müssen Hausbesitzer die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig nun erst Ende Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Herbstmitgliederversammlung abgesagt
Liebe Mitglieder,
schweren Herzens haben wir uns dazu entschließen müssen, unsere für November geplante Herbstmitgliederversammlung abzusagen. Eine solche Veranstaltung, wie wir sie in unserem bisherigen Format hatten, muss bereits im Frühsommer geplant werden.
Die zwischenzeitlich wieder gestiegenen Infektionszahlen und die damit verbundene mangelnde Planungssicherheit, aber auch die geringe Resonanz unserer Mitglieder an aktuellen Präsenzveranstaltungen trotz Hygienekonzept teilzunehmen, haben uns deutlich gezeigt: Dies ist nicht die Zeit für Großveranstaltungen.
Wir hatten sehr gehofft, unbeschwert und in großer Zahl wieder im Kuppelsaal der Stadthalle Hannover zusammenkommen zu können und bedauern es, dass wir diesen Wunsch erneut auch in diesem Jahr nicht umsetzen können.
Skandalös: Aha versenkt Millionen-Einnahme - aber die Müllgebühren sollen steigen!
Man kann sich fest darauf verlassen: Seit Jahren produziert Abfallentsorger aha in stetiger Regelmäßigkeit negative Schlagzeilen. Verantwortlich dafür als Chef ist der umstrittene Geschäftsführer Thomas Schwarz. Die neueste (teure) Peinlichkeit: Weil man gleich zweimal eine Kündigungsfrist vergaß, entgehen dem Unternehmen – und damit den Gebührenzahlern – bis zu 2,5 Millionen Euro.
Darum geht es: Altholz ist durch die Energiekrise zu einem wertvollen Rohstoff geworden. Fachleute erwarten, dass im kommenden Winter davon nicht ausreichend genug zur Verfügung stehen wird, befürchten deshalb einen Verteilungskampf, der über den Preis geregelt wird.
Das Problem: Laut der HAZ zahlt aha einer Recyclingfirma rund 20 Euro pro Tonne. Branchenexperten gehen aber von bis zu 70 Euro pro Tonne aus, die derzeit von Altholzverwertern verlangt werden können. Weil aha die Fristen zur Kündigung der alten Verträge verstreichen ließ, bleibt das Unternehmen auf der alten Vereinbarung sitzen – statt zu kassieren zahlt man nun auch noch drauf.
Für diesen Fehler entschuldige er sich, erklärte Geschäftsführer Schwarz lapidar. Man werde daraus Konsequenzen ziehen, damit künftig ein derartiger Fehler vermieden werde. Um den Sachverhalt und die Verantwortlichkeiten umfassend zu klären, habe man eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Fehlersuche beauftragt.
Warum? Diese kostet nur viel Geld, um dann festzustellen, dass der aha-Chef seinen Laden nicht im Griff hat. Geld, für das am Ende wieder der Gebührenzahler aufkommen muss.
Christiane Hinze, FDP-Fraktionschefin in der Regionsversammlung, kann über den Vorgang nur den Kopf schütteln. Gegenüber der WohnArt sagte sie: „Es wird so getan, als ob nichts Gravierendes passiert wäre. Aber man sollte jetzt erwarten, dass Herr Krach als Regionspräsident und oberster Dienstherr von aha endlich personelle Konsequenzen an der Spitze des Unternehmens zieht.“ Zu befürchten sei allerdings, dass es ausgehe wie das Hornberger Schießen.
Bernward Schlossarek, CDU-Fraktionsvorsitzender in der Regionsversammlung, hat noch eine andere Befürchtung: „Hoffentlich werden die internen Fehler nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt, indem die Gebühren weiter steigen.“
Dass er damit wahrscheinlich ins Schwarze trifft, zeigt sich an der plötzlichen Kehrtwende des aha-Geschäftsführers beim Thema Müllgebühren. Entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung im vergangenen Jahr sie zu senken, sollen sie jetzt ab 1. Januar 2023 um 5,3 Prozent steigen. Begründet wird das mit höheren Personalausgaben und stark gestiegenen Dieselkosten – also den üblichen und hinlänglich bekannten Floskeln.
Für CDU und FDP ist das kein Thema, sie werden in der Regionsversammlung gegen eine Erhöhung stimmen. Hinze: „So ein Vorschlag ist nicht nachvollziehbar, gerade in Zeiten, in denen für die Menschen alles teurer wird.“
Umso unverständlicher sei das Vorhaben, da aha einen Überschuss von 40 Millionen Euro auf dem Konto liegen habe, auch wenn der wegen des neuen Kommunalabgabengesetzes des Landes nicht sofort an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler weitergegeben werden könne. Die Politikerinnen: „Gebühren sollen die Kosten decken. Wie kann man denn einen solchen Gewinn erzielen? Es zeigt, dass man bei aha offensichtlich nicht rechnen kann.“
Auch für Schlossarek müssen beim Abfallentsorger nun dringend Konsequenzen gezogen werden. Der Fraktionschef: „Es muss für das Controlling endlich einen wirkungsvollen Aufsichtsrat geben. Eine Verbandsversammlung mit nur zwei Personen, nämlich dem Regionspräsidenten und dem Oberbürgermeister, ist keine Lösung.“
Wie es mit aha-Geschäftsführer Schwarz, den die bis 2021 aus SPD und CDU-Mehrheit regierende Verbandsversammlung ungehindert gewähren ließ, weitergeht, bleibt abzuwarten. Doch die Liste seiner Fehltritte ist lang. Nur ein drastisches Beispiel:
Riesenwirbel und Empörung löste die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren durch eine willkürliche Heraufstufung der Reinigungsintervalle in 44 Straßen aus. Auf massiven Druck von Anwohnerrinnen und Anwohnern sowie von HAUS & GRUNDEIGENTUM ruderte man schließlich zumindest bei einem Teil der Straßen zurück.
Rund 700 Klagen von Betroffenen waren im Übrigen beim Verwaltungsgericht Hannover Anfang 2021 gegen die Erhöhung der Gebühr eingegangen. Doch lange Zeit verzögerte aha die für das Verfahren erforderliche Klageerwiderung, so dass es bis heute keine gerichtliche Entscheidung gibt.
Die Pleite beim Altholz beschäftigt mittlerweile auch den Bund der Steuerzahler Niedersachsen. Der Vorsitzende Bernhard Zentgraf hat aha-Chef Schwarz am 9. September einen Fragenkatalog geschickt. Darin will er u.a. wissen, wie es zu der unwirtschaftlichen Verlängerung bestehender Verträge kommen konnte, welche Konsequenzen das Unternehmen aus dem „Schlamassel“ gezogen hat und in welcher Höhe man Überschüsse aus der Verwertung von Altholz hätte erzielen können, wenn bestehende Verträge rechtzeitig gekündigt worden wären?
Die Antwort von Schwarz: Vor dem 13. Oktober sei es nicht möglich, er bitte um etwas Geduld.
Michael Nicolay
Präsident Krach, wann kracht es endlich?
Pleiten, Pech und Pannen: Seit Jahren ziehen sie sich wie ein roter Faden durch die Geschäftspolitik von aha mit Geschäftsführer Thomas Schwarz. Damit nicht genug, jetzt hat das Unternehmen auf die lange Liste von Fehlleistungen und Peinlichkeiten noch einen draufgesetzt.
Eigentlich kaum zu glauben: Weil man gleich zweimal (!) versäumte Altholzverträge aus dem Jahr 2020 zu kündigen, ist dem Abfallentsorger – und damit auch den Gebührenzahlern – ein Schaden von ca. drei Millionen Euro entstanden. Denn für den wertvollen Rohstoff Altholz werden durch die Energiekrise auf Markt mittlerweile deutlich höhere Preise pro Tonne erzielt. Halt nur nicht von aha, da sich die unvorteilhaften Verträge automatisch bis September 2023 verlängert haben.
Wie kann das passieren? In jeder kleinen Firma werden Verträge mit entsprechenden Kündigungsfristen rechtzeitig auf Wiedervorlage gelegt. Davon scheint Geschäftsführer Schwarz offensichtlich noch nichts gehört zu haben.
Doch es kommt noch besser. Ungeachtet des Altholz-Desasters will das Unternehmen plötzlich die Müllgebühren ab Januar 2023 um satte 5,3 Prozent erhöhen, obwohl sie ursprünglich gesenkt werden sollten. Denn aha sitzt auf einem Gewinnüberschuss von 40 Millionen Euro, der wegen des neuen Kommunalabgabengesetzes des Landes allerdings erst im übernächsten Kalkulationszeitraum an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden muss.
Beim Thema Gebührensenkung scheint Herr Schwarz nun unter eklatanten Gedächtnislücken zu leiden. Seine Versprechungen? Schall und Rauch! Und dass in Zeiten, in denen die Menschen durch Corona und die Energiekrise finanziell so stark belastet sind wie nie zuvor.
Zur Erinnerung: Wie Personalprobleme solcher Art vor Jahren in der Region gelöst worden sind, hat der damalige Regionspräsident Hauke Jagau gezeigt. Beide Üstra-Vorstände wurden gefeuert, weil sie Hybridbusse bestellt hatten, ohne auf die Genehmigung für einen Zuschuss von 1,8 Millionen Euro von der Landesverkehrsgesellschaft zu warten – und ihn dann auch nicht bekamen.
Fast Peanuts im Vergleich zur jahrelangen Mängelliste von aha-Chef Schwarz. Deshalb eine konsequente Forderung an Regionspräsidenten Steffen Krach als obersten Dienstherrn des aha-Geschäftsführers: Ziehen Sie zum Vorteil der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler die längst überfälligen personellen Konsequenzen an der Spitze des Unternehmens!
Rainer Beckmann, Vorsitzender
Energiekrise: Neue Informationspflichten für Eigentümer
Vor dem Hintergrund steigender Gas- und Strompreise hat die Bunderegierung neue Regelungen zum Energieeinsparen beschlossen. Diese Regelungen gelten seit dem 1. September 2022 und treten mit Ablauf des 28. Februar 2023 wieder außer Kraft.
Besondere Informationspflichten für Eigentümer mit mehr als zehn Wohnungen:
Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen müssen ihren Nutzern (Mietern oder Wohnungseigentümern) die Informationen der Gas- und Wärmelieferanten bis zum 31. Oktober 2022 übermitteln, sofern das Gebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme versorgt wird.
Zusätzlich sind die Eigentümer verpflichtet, diese Informationen auf die einzelnen Wohnungen auf der Grundlage des letzten Verbrauchs in der vorhergehenden Abrechnungsperiode herunterzurechnen. Erhält der Eigentümer nur allgemeine Informationen von seinem Gas- oder Wärmelieferanten, muss er auch diese seinen Nutzern übermitteln.
Stellt der Lieferant die individualisierten, auf das Gebäude bezogenen Informationen bis zum Ende des Jahres nachträglich zur Verfügung, muss der Eigentümer diese weiterleiten und auf die einzelnen Wohnungen herunterrechnen.
Darüber hinaus sind Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zehn Wohneinheiten verpflichtet, Kontaktinformationen und Internetadressen von Verbraucherschutzorganisationen, Energieagenturen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, bei denen Informationen über Maßnahmen zu Energieeffizienzverbesserungen, Endnutzervergleichsprofile und objektive Spezifikationen für energiebetriebene Geräte eingeholt werden können.
Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn der Eigentümer die Nutzer auf die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“, zu finden auf der Internetseite www.energiewechsel.de, aufmerksam macht und dort noch einmal explizit auf die Online-Angebote der Kampagne und die dort genannten Effizienz- und Einspartipps hinweist.
Einfache Informationspflichten für Eigentümer mit weniger als zehn Wohnungen:
Eigentümer von Gebäuden mit weniger als zehn Wohnungen sind lediglich verpflichtet, die Informationen der Gas- und Wärmelieferanten an ihre Nutzer unverzüglich weiterzuleiten.
Heizungscheck, Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich werden Pflicht bei Gasheizungen
Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) will die Bundesregierung Hauseigentümer verpflichten, technische Optimierungen zur Energieeinsparung an ihren Heizungen vorzunehmen. Die Regelungen sollen für zwei Jahre vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 gelten.
Die Verordnung richtet sich an Eigentümer von Gebäuden, deren Heizung oder Warmwasserbereitung mit Erdgas betrieben werden. Mittels Heizungscheck, Heizungsoptimierung und hydraulischem Abgleich soll unnötiger Gasverbrauch vermieden werden.
Heizungsprüfung und Heizungsverordnung:
Bis zum 15. September 2024 sollen Eigentümer von Gebäuden mit erdgasbetriebenen Wärmeerzeugern eine Heizungsprüfung durchführen und die Anlage optimieren lassen. Hauseigentümer, die einen Dritten, beispielsweise einen Energiedienstleister, mit dem Betrieb der Gasheizung beauftragt haben, sind mit diesem gemeinsam verpflichtet. Beim Heizungscheck wird überprüft:
- ob die Heizung hinsichtlich eines effizienten Betriebes optimal eingestellt ist,
- ob die Heizung hydraulisch abgeglichen ist,
- ob effiziente Heizungspumpen verwendet werden oder
- inwieweit Armaturen und Rohrleitungen gedämmt werden sollen.
Das Ergebnis der Prüfung ist in Textform festzuhalten.
Ergibt sich bei der Überprüfung Verbesserungsbedarf, sind zur Optimierung der Heizungsanlage folgende Maßnahmen notwendig:
- Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei grober Fehleinstellung,
- Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere zur Nutzung und zur Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizung, wie etwa Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung,
- Optimierung des Zirkulationsbetriebs der Warmwasserbereitung und Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Legionellenschutz,
- Absenkung der Heizgrenztemperatur (maximale Außentemperatur, bis zu der geheizt wird), um die Heizperiode und -tage zu reduzieren,
- Information des Eigentümers oder Nutzers über weitere mögliche Einsparmaßnahmen.
Die Heizungsprüfung ist von einer Fachkraft durchzuführen, insbesondere von Schornsteinfegern, Handwerkern des Heizungsgewerks wie Installateure, Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie von Energieberatern, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind. Die Überprüfung kann im Zusammenhang mit der Feuerstättenschau, Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers oder bei der Heizungswartung erfolgen.
Ausnahmen:
Die Heizungsprüfung ist nicht erforderlich in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation oder wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde.
Hydraulischer Abgleich:
Bis zum 30. September 2023 sind Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten hydraulisch abzugleichen. Für Gebäude mit sechs Wohneinheiten gilt eine Frist bis zum 15. September 2024. Ausgenommen sind bereits hydraulisch abgeglichene Heizsysteme oder solche, die innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ausgetauscht werden sollen. Die Ausnahme gilt ebenfalls, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag mindestens die Hälfte der Außenwände gedämmt oder das Gebäude umgenutzt beziehungsweise stillgelegt werden soll.
Zum hydraulischen Abgleich gehören folgende Leistungen:
- eine raumweise Heizlastberechnung,
- eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,
- die Durchführung des hydraulischen Abgleichs selbst und
- die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Dem Hauseigentümer ist eine Dokumentation des hydraulischen Abgleichs als Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik
Haus & Grund Deutschland
Für Abschaffung der Strabs: Demo vorm Landtag
Die Straßenausbaubeiträge sind in Hannover seit 2019 abgeschafft. Doch solange die gesetzlichen Grundlagen in Niedersachsen für die Erhebung der Strabs weiterhin gelten, könnte diese auch in der Landeshauptstadt jederzeit vom Rat wieder beschlossen werden.
Außerdem gilt die Strabs immer noch in rund 50 Prozent der niedersächsischen Kommunen. Aus diesen haben viele Eigentümerinnen und Eigentümer im Juni 2018 an der großen Demonstration vor dem Landtag teilgenommen. Diese Solidarität sollte nicht vergessen werden.
Denn das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) hat zu einer erneuten Demo aufgerufen.
Wann? 8. September, 11.30 bis 13.30 Uhr
Wo? Vor dem Landtag (Hannah-Arendt-Platz)
Ziel ist es vor der Landtagswahl ein starkes Signal an die Politik zu senden, welches nicht mehr ignoriert werden kann, so wie es in den letzten Jahren leider der Fall war. Die Befürworter einer Abschaffung haben bei SPD und CDU immer noch nicht die Mehrheit, so die Organisatoren des NBgS zum Grund für die erneute Demonstration.