
News
Vermieterinnen und Vermieter gesucht!
Informationen erhalten Sie in einem kostenfreien Online-Seminar - siehe Anzeige
„Ich war noch niemals in Paris .…“ – Virtuelle Reise
Es gibt noch freie Plätze: Online-Seminar "Das neue Wohnungseigentumsrecht" am 17.05.2021
Online-Seminar Betriebskostenabrechnung 2021
Die wichtigsten Fakten:
Infoveranstaltung „Immobilien richtig verkaufen - Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser“
Rainer Beckmann: „Neues Grundsteuer-Modell ist nicht gerecht!“
Online-Seminar zur energetischen Gebäudesanierung
Worum geht es grundsätzlich bei einer Energieberatung?
Klage gegen aktuellen Gebührenbescheid von aha (betr. Straßenreinigungsgebühren) Aktuelle Informationen (Stand 24. Februar 2021)
Inzwischen sind hunderte Klagen beim Verwaltungsgericht Hannover eingegangen, was den Protest der Bürgerinnen und Bürger deutlich macht.
Die meisten Kläger haben bereits eine Nachricht des Gerichts erhalten, verbunden mit der Aufforderung ihre Klage binnen eines Monats zu begründen. Diese Frist berechnet sich ab dem Tag, an dem Sie die Mitteilung des Gerichts erhalten haben. (Bsp.: Posteingang am 04.02.2021 – Fristablauf am 04.03.2021).
WAS IST JETZT ZU TUN?
Klage gegen aktuellen Gebührenbescheid von aha (betr. Straßenreinigungsgebühren). Aktuelle Informationen (Stand 04. Februar 2021)
Mit der neuen Straßenreinigungsgebührenordnung sind diverse Straßen in Hannover in neue Reinigungsklassen mit erhöhten Reinigungsintervallen umgestuft worden. Eine Auflistung findet sich untenstehend. Für viele Betroffene erhöhen sich dadurch die Straßenreinigungsgebühren um über 70 % bis hin zum Dreifachen. Jetzt ist Handeln gefragt.
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover wird mehrere „Musterverfahren“ unterstützen. Die Klagen betreffen die Fortunastraße, Bödekerstraße, Podbielskistraße, Hildesheimer Straße, Grotestraße, Albertstraße und Ferdinand-Wallbrecht-Straße.
Infobrief an die Mitglieder!
Sehr geehrtes Mitglied,
im Januar hat die Landeshauptstadt Hannover die neuen Gebührenbescheide (Änderungsbescheide) über Grundsteuer und Benutzungsgebühren versandt.
Die neue Straßenreinigungssatzung bedeutet für Viele eine ganz erhebliche Gebühren-
steigerung (zum Teil bis zu über 70 %!), die darauf beruht, dass die Reinigungsintervalle neu bestimmt bzw. erhöht worden sind z. B. von in der Regel 3 x auf in der Regel 5 x
wöchentlich. Damit einhergehend ist die Klassenbezeichnung geändert worden von Klasse I bis VII auf die Klassen R1 bis R6.