Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover, Verband der privaten Wohnungswirtschaft e.V.
Theaterstr. 2
30159 Hannover
Niedersachsen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Bereitstellung von Informationen über die Dienstleistungen des Vereins, die Interessenvertretung von Immobilieneigentümern sowie die Anbahnung einer Mitgliedschaft und Kontaktaufnahme über die Webseite www.haus-und-grundeigentum.de.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Webseite können Nutzerinnen, Nutzer und Mitglieder insbesondere:
- Sich über die Vorteile einer Mitgliedschaft bei HAUS & GRUNDEIGENTUM informieren und diese online beantragen.
- Informationen zu aktuellen rechtlichen und politischen Themen rund um das Immobilieneigentum erhalten.
- Auf unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot (z.B. Rechtsberatung, Mieter-Solvenz-Check) zugreifen.
- Formulare und Mustermietverträge herunterladen.
- Sich für Seminare und Veranstaltungen anmelden.
- Über das Kontaktformular oder andere Wege direkt mit uns in Verbindung treten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung bzw. diese Website ist wegen der nachfolgend genannten Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (entspricht in weiten Teilen der WCAG 2.1 Stufe AA) in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Website sind nicht barrierefrei:
- Einige wenige Texte haben einen zu geringen Kontrast oder eine zu kleine Schriftgröße
- Einige wenige Bilder haben keine Alternativtexte
- Einige wenige Links haben keine Linktexte
- Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel
- PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar
- Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir arbeiten an einer Umstellung der Website auf das System des Zentralverbands. Mit der Umstellung verfolgen wir u.a. das Ziel, die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Die Umstellung wird voraussichtlich Ende 2025 zur Verfügung stehen. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Website und des damit verbundenen Umstellungsprozesses können wir momentan keine genauere Angabe zum Zeitpunkt der Umstellung machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Bereitstellung von Inhalten in zugänglicher Form
Sollten Sie aufgrund der oben genannten Einschränkungen auf bestimmte Informationen nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte unter den unten genannten Kontaktdaten. Wir werden uns bemühen, Ihnen die gewünschten Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Falls Sie eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website haben, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover, Verband der privaten Wohnungswirtschaft e.V.
Theaterstr. 2
30159 Hannover
Telefon: +49 511 30030-0
E-Mail: nfhs-nd-grndgntmd
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle für behinderte Menschen anrufen. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) .
Kontakt:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de