HAUS & GRUNDEIGENTUM
Hannover ist die Organisation der privaten Immobilien-Eigentümer, der allein in
und um Hannover mehr als 12.000 Mitglieder vertrauen und deren Interessen wir
auch gegenüber der Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene vertreten.
Im Besonderen sind wir aber für unsere Mitglieder persönlich da, informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten rund um die Immobilie und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen:
Haben Sie Ärger mit Ihren Mieterinnen und Mieter, Ihren Nachbarn oder Probleme mit Handwerkerarbeiten? Als Mitglied von HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e.V. können Sie sich jederzeit von uns unbürokratisch helfen lassen.
Die Rechtsberatung ist ein Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit. Sechs Rechtsanwälte sind täglich für unsere Mitglieder im Einsatz! Sie sind Experten auf Ihrem Gebiet und können Ihnen bei Fragen und Problemen rund um die Immobilie schnell helfen.
Die persönliche Beratung in unserem Haus und am Telefon ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten - für schriftliche Anfragen fallen die üblichen Schreibgebühren an.
Welche formellen Anforderungen sind bei der Erstellung einer rechtskonformen Betriebskostenabrechnung einzuhalten? Und welche Kosten können auf den Mieter umgelegt werden?
Hier alles richtig zu machen, ist durch immer wieder neue Gesetze und Gesetzesänderungen zunehmend schwieriger geworden. Deshalb gibt es bei uns vier Ansprechpartnerinnen, die Ihnen rund um alle Fragen zur Betriebskostenabrechnung hilfreich zur Seite stehen und diese gegen eine Gebühr für Sie übernehmen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten Sie die Zahlungsmoral
Ihres potenziellen Mieters prüfen. HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover
e.V. hilft gern dabei und bietet Ihnen diese Sicherheit für nur 29,00 €
pro Auskunft an! Die Bearbeitung einer Bonitätsprüfung dauert in der
Regel nur einen Tag.
Damit Sie diesen Service nutzen können, gehen Sie bitte wie folgt vor bzw. beachten folgende Punkte:
Nach Download der "Einwilligung" können Sie das Formular öffnen
und direkt am PC mit den entsprechenden Daten des
Mietinteressenten/Ihren Daten als Vermieter ausfüllen, ausdrucken und
nach Unterschriftsleistung von beiden Parteien - dieses ist
Bearbeitungsvoraussetzung für die Durchführung des Services - an uns
weiterleiten.
Das Formular können Sie uns gern per Post, E-Mail (info@haus-und-grundeigentum.de) oder per Fax (0511/30030-199) zukommen lassen.
Die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Hinweise sind dem Bonitätsformular zu entnehmen!
Unser Engagement für Sie geht weit über eine vor Ort kostenfreie Rechtsberatung hinaus. Im Interesse unserer Mitglieder setzt sich der Verein – und hier besonders unser Vorstand – auch mit Musterklagen, offenen Briefen an die Politik und auch Demonstrationsaufrufen für die Belange von Immobilien-Eigentümern ein. Mit Ihrer Mitgliedschaft geben Sie uns eine weitere Stimme und damit unseren Forderungen und Anliegen mehr Gewicht. Je mehr wir sind, umso leichter lassen sich gemeinschaftliche Interessen platzieren und bestenfalls auch durchsetzen.
Eingeführt wurde er im Oktober 2007: der Energieausweis für Gebäude. Zweck
war und ist es, Kauf- und Mietinteressenten die Möglichkeit zu geben, den Energieverbrauch
von Immobilien zu vergleichen und die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren.
Gültig war er für zehn Jahre. Wer also jetzt ein Haus oder eine Wohnung
vermietet oder verkauft, muss das Dokument wahrscheinlich 2018 erneuern lassen.
Was gilt es zu beachten?
Wodurch unterscheiden sich die Ausweisformen?
Bedarfsausweis:
Ziel ist, die theoretische Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie. Für
die Berechnung wird der Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen herangezogen
und bewertet. Da die erhobenen Daten unabhängig vom Heizverhalten der
Gebäudebewohner sind, ermöglicht der Bedarfsausweis die energetischen
Schwachstellen einer Immobilie aufzuzeigen.
Verbrauchsausweis:
Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der Energieverbrauch der
Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich
verbrauchte Energiemenge von 3 vollständigen Jahren/Abrechnungsperioden der
Bewohner für Heizung und - sofern vorhanden - Warmwasser, unabhängig davon, ob
das Gebäude zentral oder durch Etagenheizung beheizt wird, zur Berechnung
herangezogen.
Was ist weiterhin zu beachten?
Daten aus dem Energieausweis sind Pflichtangaben bei Verkauf und Vermietung in
Immobilienanzeigen. Darüber hinaus muss auf Verlangen des
Kauf-/Mietinteressenten diesem der Energieauswies vorgelegt werden. Bei
Nichteinhaltung drohen Bußgelder und Kosten durch Abmahnvereine.
Bestellen Sie rechtzeitig Ihren neuen Energieausweis!
Sie sind Mitglied bei HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e. V.?
Dann profitieren Sie von ganz besonderen Konditionen: Unser Verein bietet seinen Mitgliedern die erforderlichen Ausweise zu folgenden Preisen an:
Verbrauchsausweis
99,00 Euro brutto
Bedarfsausweis
- bis zu 5 Wohneinheiten
449,00 Euro brutto
- ab 6 Wohneinheiten
599,00 Euro brutto
Was ist zu tun, um den Service in Anspruch zu nehmen?
Für
den Verbrauchsausweis bitten wir um Vorlage der Verbrauchsdaten sämtlicher
Gebäudenutzer. Dazu verwenden Sie bitte den unten zum Download bereitstehenden
Erfassungsbogen. Die Verbräuche bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber (z.B.
Enercity). Mit dem ebenfalls unten als Download bereitstehendem Formular können
Sie die Verbrauchsdaten bei Enercity kostenpflichtig abfragen. Sofern Sie
Fragen haben oder einen Bedarfsausweis benötigen sind wir unter der Telefonnummer
0511 300303 gern für Sie da.
Immer wieder bekommen wir von unseren Mitgliedern im HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e. V. gespiegelt, wie wichtig und hilfreich das Magazin „WohnArt“ für sie ist. Wir legen viel Wert auf eine monatlich topaktuelle Berichterstattung rund um alle Immobilien-Belange: Von neuen Gesetzen und Verordnungen, aurch steuerrechtlichen Regelungen, über Förderprogramme bis zu interessanten Informationsveranstaltungen des Vereins.
Als Mitglied im Verein erhalten Sie die Printausgabe automatisch per Post. Oder Sie laden sich hier Ihr digitales Exemplar herunter.