02. April 2019
„Der neue Mietspiegel 2019 für Hannover“ hieß der Vortrag von Rechtsanwältin Sandra Müller-Bruns von HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover vor 130 Zuhörern. Die wichtigsten Fakten:
1. Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn
- die bisherige Miete seit einem Jahr unverändert ist.
- die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt.
- die Steigerung nicht mehr als 20 Prozent (in Hannover und Langenhagen 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren beträgt.
Die Kappungsgrenze von 15 Prozent ist gemäß der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung (sog. Mietpreisbremse) in insgesamt 19 Städten und Gemeinden Niedersachsens zu beachten.
2. Änderungen in der Mietspiegeltabelle 2019:- Neue Baualtersklasse „1995 – 2009“
- Neue Baualtersklasse „2010 – 28.02.2018“
3. Der Mietspiegel umfasst grundsätzlich alle vermieteten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen u.a. folgender Wohnraum:- Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert worden und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung unterliegt.
- Möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen.
- Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich oder teil-gewerblich genutzten Räumen.
- Wohnungen in 1- und 2-Familienhäusern (Ausnahme: Nach BGH-Urteil vom 17.09. 2008 kann eine Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus mit einem Mietspiegel begründet werden, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt).
Im Service-Center von HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover (Theaterstr. 2) sind die entsprechenden Formulare für eine Mieterhöhungserklärung nach dem Mietspiegel der Region Hannover für 1,70 Euro pro Stück erhältlich.