Die CO₂-Kosten für alle ab dem 1. Januar 2023 beginnenden Abrechnungszeiträume werden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter anteilig gesplittet. Die prozentuale Aufteilung richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO₂-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer fällt der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter aus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jetzt eine Rechenhilfe für die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter freigeschaltet. Das Tool soll Vermieter sowie Mieter, die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen. Die Rechenhilfe ist im Internet verfügbar unter:
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
Zu dem Thema informiert Rechtsanwältin Christina Hagenah in einem Vortrag über die Aufteilung der CO₂-Kosten (alle Infos S. 30).