Es sollte eigentlich wieder ein qualifizierter Mietspiegel werden. Doch das Mietspiegelreformgesetz hat insbesondere in punkto Zuständigkeiten den gewohnten Ablauf durcheinander gebracht. Am Ende war die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für 2023 zeitlich nicht mehr umsetzbar.
Diskutiert wurde, den qualifizierten Mietspiegel nach dem Lebenshaltungskostenindex fortzuschreiben, doch hätte diese vom Gesetzgeber (noch) vorgesehene Möglichkeit nicht zur gewünschten Rechtssicherheit geführt. Diese Variante wird nämlich von vielen Rechtsexperten kritisiert, weil der Lebenshaltungskostenindex zu viele „Preistreiber“ hat, die über die gestiegenen Mieten weit hinausgehen.
Im Interesse der Rechtssicherheit und des damit einhergehenden Rechtsfriedens hat man sich deshalb unter Abwägung aller unterschiedlichen Argumente am Ende auf einen einfachen Mietspiegel mit einem Fortschreibungswert von 8,2 % verständigt. Somit können jetzt zeitnahe Mieterhöhungen auf einem höheren Niveau ausgesprochen werden, als es der bisherige qualifizierte Mietspiegel hergegeben hat.
Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen und Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungsanzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem Mietspiegel abgelesen werden.
Vom Geltungsbereich des Mietspiegels ausdrücklich ausgenommen ist folgender Wohnraum:
Dr. Mady Beißner
Die jeweiligen Mietspiegel für die Kommunen der Region Hannover finden Sie hier.