Dienstag, 31 Januar 2023 11:15

Neue Gebührenbescheide - was tun?

Aktuell verschickt die Stadt Hannover neue Gebührenbescheide, in denen auf Seite 1 neue Gebühren für die Abfallbeseitigung festgesetzt werden. Auf Seite 2 werden Fälligkeiten genannt, dort werden auch die Fälligkeitstermine für die Straßenreinigungsgebühren genannt.

Wenn Sie ein Klageverfahren gegen aha führen und nicht zu den Klägern gehören, deren Straße in der Reinigungsklasse herabgesetzt wurde und deshalb das Verfahren ab dem Jahr 2022 für erledigt erklärt haben, sollten Sie sich mit den beigefügten Musterschreiben an Stadt und aha wenden und eine Klarstellung einfordern, dass die Straßenreinigungsgebühren nicht fällig werden, weil der vor dem VG Hannover angefochtene Bescheid aufzuheben ist, wie aha selbst in den Musterverfahren erkannt hat. Damit kann man möglicherweise schneller erreichen, dass aha auch in Ihren Verfahren die angefochtenen Bescheide aufhebt. Zwar sind grundsätzlich die Gebühren fällig, so lange der Bescheid nicht aufgehoben ist. Es sollte aha aber möglich sein, die Aufhebung der Bescheide nun kurzfristig zu erklären, jedenfalls aber die Gebühren für 2023 nicht mehr einzuziehen bzw. einzufordern, um sich nicht anderenfalls der dann geltend gemachten Erstattungsansprüche aussetzen zu müssen.

Fügen Sie den Schreiben bitte Kopien des neuen Gebührenbescheides bei, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

In einigen Musterverfahren haben wir bereits an aha geschrieben, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Wenn wir hier erste Reaktionen erfahren, lassen wir es Sie so schnell wie möglich wissen.


Musterschreiben an aha

PDF:


aha Zweckverband Abfallwirtschaft

Region Hannover

Karl-Wiechert-Allee 76 a

30625 Hannover

Ihr Zeichen: 0.3.1/1A0940/21

Klageverfahren Az.: VG Hannover (Gerichtsaktenzeichen einfügen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schriftsatz vom 20.12.2022 haben Sie die Kläger der Musterverfahren, für die Termin zur mündlichen Verhandlung am 20.12.2022 anberaumt war, im Hinblick auf die Straßenreinigungsgebühren klaglos gestellt. Ich/wir gehen davon aus, dass Sie dies nunmehr auch in unserem oben im Betreff bezeichneten Klageverfahren beim VG Hannover tun werden.

Mit Schreiben vom (Datum des neuen Gebührenbescheids) habe ich/haben wir den in der Anlage beigefügten neuen Bescheid von der Landeshauptstadt Hannover erhalten, in dem die Gebühren für die Abfallentsorgung festgesetzt worden sind.

Unter Ziffer II. „Zahlungsaufforderung“ sind Fälligkeiten benannt, und zwar auch für die Straßenreinigung. Einschränkend findet sich die Einleitung:

„Zukünftig sind, soweit unter I. oder in einem früheren Bescheid festgesetzt, zu zahlen (in EUR):“

Ich/Wir bitten um Klarstellung, dass die Gebühren für die Straßenreinigung in diesem neuen Bescheid weder festgesetzt worden noch fällig sind, weil Sie auch unseren im Klageverfahren angefochtenen Bescheid aufheben werden. Dieser Bestätigung sehe ich/sehen wir vor Ablauf der Klagefrist entgegen. Die Stadt Hannover erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichem Gruß



Musterschreiben an die Stadt

PDF:


Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Finanzen/Grundbesitzabgaben

Johannsenstr. 10

30159 Hannover

vorab per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abgaben-Nr.: (einfügen)

Bescheid vom (Datum des neuen Bescheids)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein/unser Schreiben an aha vom heutigen Tage übersende/n ich/wir Ihnen in der Anlage. Ich/wir bitte/n, Kontakt mit aha zur Abstimmung hinsichtlich der im Schreiben aufgeführten Fälligkeiten vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen unsere Empfehlungen nach unserer derzeitigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage geben, ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.