15. Juni 2023

Befreiungsanträge bei der Fernwärmesatzung

Auf die Anfrage von HAUS & GRUNDEIGENTUM zu den Befreiungsanträgen gemäß der Fernwärmesatzung erklärt die Klimaschutzleitstelle der Landeshauptstadt, welcher Service für Personen ohne Internetanschluss angeboten wird.

Wir bieten aktuell folgenden Service für Personen ohne Internetanschluss:

  1. Telefonische Datenaufnahme: Nach telefonischer Übermittlung der Daten sendet das Fernwärme-Team der LHH einen Brief mit den aufgenommenen Daten sowie Informationen zur Datenverarbeitung an den Eigentümer. Mit dem Einverständnis zum Datenschutz übernimmt das Fernwärme-Team das Ausfüllen des Online-Befreiungsantrages.
  2. Fernwärme-Sprechstunde: Die Klimaschutzleitstelle bietet persönliche Termine nach Voranmeldung an. Diese werden zum Ausfüllen des elektronischen Befreiungsantrages sowie zur Beantwortung von Fragen zur Fernwärmesatzung und der geplanten GEG-Novelle genutzt.
  3. Die Telefonnummer des Fernwärme-Teams lautet 0511-16834500.

Für vorhandene Heizungssysteme gilt ein Bestandsschutz, sobald ein Befreiungsantrag bei der Landeshauptstadt gestellt wurde. Zum Erwerb und zur Dokumentation des Bestandschutzes wird die Erfassung bis zum 30.06.2023 empfohlen. Auch danach ist eine Bestandserfassung weiter möglich. Das Erheben von Geldbußen wegen der Nichterfassung von Bestandsanlagen schließt die Landeshauptstadt für das laufende Jahr aus.

Wohnungseigentümergemeinschaften wird empfohlen, einen einzigen Befreiungsantrag für alle Wärmeerzeuger im Gebäude zu stellen. Die Antragstellung können Teileigentümer, die Hausverwaltung oder sonstige Bevollmächtigte vornehmen.

Daten­schutz­ein­stellungen

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